AG Bamberg: Elektronisches Dokument, freiheitsentziehende Maßnahmen, Durchsuchung der Wohnung, Sofortige Wirksamkeit der Entscheidung, Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, Verfahrenspfleger, Aufgabe zur Post, Sachverständige, Selbstgefährdung, Gewaltanwendung, Bekanntgabe, Beschwerdefrist, Gesundheitsschaden, Beschwerdeschrift, Beschwerde gegen, Beschwerdeführer, Beschwerdeeinlegung, Qualifizierte elektronische Signatur, Verfahrenspflegschaft
Beschluss vom 28.11.2024 – 05 XVII 932/18